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Hebesätze Monzernheim
In Monzernheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Was der Wert für Monzernheim bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Monzernheim im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.153-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Monzernheim im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Monzernheim | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Alzey-Worms | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Monzernheim auf Platz 46, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Monzernheim liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Monzernheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gau-Odernheim | 395 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Albig | 400 % | +5 Prozentpunkte | 465 % |
| Alsheim | 400 % | +5 Prozentpunkte | 535 % |
| Bechenheim | 400 % | +5 Prozentpunkte | 465 % |
| Bermersheim vor der Höhe | 400 % | +5 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Monzernheim an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Monzernheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Monzernheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Monzernheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Monzernheim?
395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Monzernheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Monzernheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt der Satz von Monzernheim 15 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Monzernheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.