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Rheinland-Pfalz Landkreis Alzey-Worms Monzernheim

Hebesätze Monzernheim

Landkreis Alzey-Worms · AGS 07331049 · 560 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Monzernheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Monzernheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Monzernheim im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.153-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Monzernheim im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Monzernheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Monzernheim 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Alzey-Worms 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Monzernheim auf Platz 46, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Monzernheim liegt

Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Monzernheim Grundsteuer B
Gau-Odernheim 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Albig 400 % +5 Prozentpunkte 465 %
Alsheim 400 % +5 Prozentpunkte 535 %
Bechenheim 400 % +5 Prozentpunkte 465 %
Bermersheim vor der Höhe 400 % +5 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Monzernheim an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Monzernheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Monzernheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Monzernheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Monzernheim?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Monzernheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Monzernheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt der Satz von Monzernheim 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Monzernheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Monzernheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.