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Hebesätze Mörel
Für Mörel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Mörel hoch?
270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Mörel im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 917-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Mörel im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mörel | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mörel auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Mörel liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mörel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arpsdorf | 310 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brammer | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Brinjahe | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Brodersby | 310 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Damp | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
Gewerbesteuer in Mörel an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Mörel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Mörel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Mörel aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | -631 Euro | -2 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | -71 Euro | 0 Euro |
| Grundsteuer B | 18.525 Euro | 72 Euro |
| Grundsteuer A | 9.474 Euro | 37 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 258 | |
Mörel nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner -2 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Das Gewerbesteueraufkommen ist negativ: Im Berichtsjahr wurde mehr erstattet als eingenommen. Das Istaufkommen bildet Zahlungsflüsse eines Jahres ab, nicht die Steuerkraft der Gemeinde.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mörel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mörel?
In Mörel gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mörel?
Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Mörel hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 336 %. Mörel liegt 26 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Mörel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.