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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Möllenbeck

Hebesätze Möllenbeck

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076098 · 180 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Möllenbeck ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Möllenbeck bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Möllenbeck im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 703-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Möllenbeck vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Möllenbeck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Möllenbeck 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Möllenbeck auf Platz 90, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Möllenbeck liegt

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Möllenbeck Grundsteuer B
Barnin 381 % 0 Prozentpunkte 438 %
Brenz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Domsühl 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Goldberg 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Gorlosen 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Wie viel Gewerbesteuer in Möllenbeck anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Möllenbeck und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Möllenbeck ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Möllenbeck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Möllenbeck?

In Möllenbeck gilt ein Hebesatz von 381 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.734,93 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Möllenbeck?

Möllenbeck setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Möllenbeck hoch?

Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %. Möllenbeck liegt damit 3 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Möllenbeck durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Möllenbeck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.