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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Möllenbeck

Hebesätze Möllenbeck

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071100 · 742 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Möllenbeck gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Möllenbeck bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Möllenbeck im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 341-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Möllenbeck im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Möllenbeck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Möllenbeck 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Möllenbeck auf Platz 114, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Möllenbeck mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Möllenbeck Grundsteuer B
Blankensee 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Carpin 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Grünow 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Hohenzieritz 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Klein Vielen 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Möllenbeck konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Möllenbeck beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Möllenbeck, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Möllenbeck noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Möllenbeck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Möllenbeck?

In Möllenbeck gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Möllenbeck?

Möllenbeck setzt die Grundsteuer B auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Möllenbeck hoch?

Möllenbeck liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Möllenbeck selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Möllenbeck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.