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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Klein Vielen

Hebesätze Klein Vielen

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071075 · 632 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Klein Vielen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Klein Vielen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Klein Vielen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 402-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Klein Vielen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klein Vielen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klein Vielen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klein Vielen auf Platz 114, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Klein Vielen liegt

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klein Vielen Grundsteuer B
Blankensee 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Carpin 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Grünow 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Hohenzieritz 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Kletzin 390 % 0 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Klein Vielen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Klein Vielen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Klein Vielen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klein Vielen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klein Vielen?

In Klein Vielen gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klein Vielen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Klein Vielen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Klein Vielen 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Klein Vielen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Klein Vielen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.