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Bayern Landkreis Dillingen a.d.Donau Mödingen

Hebesätze Mödingen

Landkreis Dillingen a.d.Donau · AGS 09773147 · 1.395 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mödingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Dillingen a.d.Donau liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Mödingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mödingen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.683-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mödingen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mödingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mödingen 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dillingen a.d.Donau 320 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mödingen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Mödingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mödingen Grundsteuer B
Bachhagel 310 % 0 Prozentpunkte 350 %
Glött 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Haunsheim 310 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lutzingen 310 % 0 Prozentpunkte 320 %
Medlingen 310 % 0 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Mödingen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Mödingen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mödingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mödingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mödingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mödingen?

In Mödingen gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mödingen?

Mödingen setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mödingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Dillingen a.d.Donau von 320 % liegt der Satz von Mödingen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mödingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mödingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.