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Bayern Landkreis Tirschenreuth Mitterteich

Hebesätze Mitterteich

Landkreis Tirschenreuth · AGS 09377141 · 6.591 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mitterteich, St

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mitterteich gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Mitterteich zum Landesdurchschnitt liegt

Mitterteich liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.586 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 408-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mitterteich im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mitterteich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mitterteich 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tirschenreuth 350 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mitterteich auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Mitterteich

Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mitterteich Grundsteuer B
Krummennaab 380 % +5 Prozentpunkte 360 %
Pullenreuth 370 % −5 Prozentpunkte 365 %
Waldsassen 380 % +5 Prozentpunkte 395 %
Immenreuth 360 % −15 Prozentpunkte 360 %
Neusorg 360 % −15 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Mitterteich konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mitterteich, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mitterteich noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mitterteich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mitterteich?

Mitterteich setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mitterteich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mitterteich hoch?

Der Median Landkreis Tirschenreuth liegt bei 350 %. Mitterteich liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mitterteich per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mitterteich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.