Thüringen › Unstrut-Hainich-Kreis ›Mittelsömmern
Hebesätze Mittelsömmern
Für Mittelsömmern ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Unstrut-Hainich-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Mittelsömmern bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mittelsömmern im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 544-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Mittelsömmern im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mittelsömmern | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Unstrut-Hainich-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelsömmern auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Mittelsömmern mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mittelsömmern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Blankenburg | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Haussömmern | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Hornsömmern | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Kammerforst | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Kirchheilingen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Mittelsömmern konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Mittelsömmern beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mittelsömmern, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mittelsömmern noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelsömmern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelsömmern?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelsömmern?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Mittelsömmern hoch?
Im Vergleich zum Median Unstrut-Hainich-Kreis von 395 % liegt Mittelsömmern genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mittelsömmern per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.