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Thüringen Saale-Orla-Kreis Mittelpöllnitz

Hebesätze Mittelpöllnitz

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075066 · 272 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mittelpöllnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mittelpöllnitz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mittelpöllnitz im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 489-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mittelpöllnitz nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mittelpöllnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mittelpöllnitz 357 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelpöllnitz auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mittelpöllnitz Grundsteuer B
Dreitzsch 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Görkwitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kirschkau 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lemnitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Miesitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Mittelpöllnitz

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Mittelpöllnitz nachzulesen ist

Mittelpöllnitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mittelpöllnitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelpöllnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelpöllnitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelpöllnitz?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mittelpöllnitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Mittelpöllnitz liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mittelpöllnitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mittelpöllnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.