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Niedersachsen Landkreis Stade Mittelnkirchen

Hebesätze Mittelnkirchen

Landkreis Stade · AGS 03359032 · 1.118 Einwohner

Gewerbesteuer
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mittelnkirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 445 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Mittelnkirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Mittelnkirchen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 23 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 445 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 860 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 688-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Mittelnkirchen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mittelnkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mittelnkirchen 445 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelnkirchen auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Mittelnkirchen liegt

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mittelnkirchen Grundsteuer B
Steinkirchen 445 % 0 Prozentpunkte 525 %
Agathenburg 450 % +5 Prozentpunkte 550 %
Beckdorf 450 % +5 Prozentpunkte 550 %
Bliedersdorf 450 % +5 Prozentpunkte 550 %
Dollern 450 % +5 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Mittelnkirchen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 445 % Hebesatz sind 14.874,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Mittelnkirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mittelnkirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelnkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelnkirchen?

Mittelnkirchen setzt 445 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.874,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelnkirchen?

Mittelnkirchen setzt die Grundsteuer B auf 495 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mittelnkirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Stade von 430 % liegt Mittelnkirchen 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Mittelnkirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mittelnkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.