Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Oberallgäu Missen-Wilhams

Hebesätze Missen-Wilhams

Landkreis Oberallgäu · AGS 09780127 · 1.509 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Missen-Wilhams aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Oberallgäu liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Missen-Wilhams bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Missen-Wilhams im mittleren Fünftel; der Satz von 375 % kommt insgesamt 86 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.586 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.609-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Missen-Wilhams im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Missen-Wilhams, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Missen-Wilhams 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberallgäu 370 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Missen-Wilhams auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Missen-Wilhams liegt

Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Missen-Wilhams Grundsteuer B
Bolsterlang 380 % +5 Prozentpunkte 350 %
Buchenberg 380 % +5 Prozentpunkte 410 %
Burgberg i.Allgäu 380 % +5 Prozentpunkte 430 %
Fischen i.Allgäu 380 % +5 Prozentpunkte 360 %
Immenstadt i.Allgäu 380 % +5 Prozentpunkte 535 %

Was die Gewerbesteuer in Missen-Wilhams konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 375 % sind das 12.534,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Missen-Wilhams, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Missen-Wilhams noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Missen-Wilhams

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Missen-Wilhams?

Missen-Wilhams setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Missen-Wilhams?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Missen-Wilhams hoch?

Der Median Landkreis Oberallgäu liegt bei 370 %. Missen-Wilhams liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Missen-Wilhams durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Missen-Wilhams
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.