Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Havelland Milower Land

Hebesätze Milower Land

Landkreis Havelland · AGS 12063189 · 4.427 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
374 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Milower Land ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 374 %. Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Milower Land hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Milower Land im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 131-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Milower Land nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Milower Land, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Milower Land 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Havelland 320 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Havelland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Milower Land auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Havelland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Milower Land Grundsteuer B
Premnitz 310 % +10 Prozentpunkte 380 %
Gollenberg 315 % +15 Prozentpunkte 405 %
Großderschau 315 % +15 Prozentpunkte 405 %
Havelaue 315 % +15 Prozentpunkte 405 %
Rhinow 315 % +15 Prozentpunkte 405 %

Ein Rechenbeispiel für Milower Land

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Milower Land nachzulesen ist

Milower Land legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Milower Land fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Milower Land

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Milower Land?

Milower Land setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Milower Land?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 374 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Milower Land hoch?

Milower Land liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Havelland von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Milower Land legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Milower Land
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.