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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Millienhagen-Oebelitz

Hebesätze Millienhagen-Oebelitz

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073057 · 331 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Millienhagen-Oebelitz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wie Millienhagen-Oebelitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Millienhagen-Oebelitz im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 615-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Millienhagen-Oebelitz im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Millienhagen-Oebelitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Millienhagen-Oebelitz 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Millienhagen-Oebelitz auf Platz 71, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Millienhagen-Oebelitz liegt

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Millienhagen-Oebelitz Grundsteuer B
Divitz-Spoldershagen 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Grimmen 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Ahrenshoop, Ostseebad 380 % −1 Prozentpunkte 360 %
Altefähr 380 % −1 Prozentpunkte 450 %
Altenpleen 380 % −1 Prozentpunkte 366 %

Was die Gewerbesteuer in Millienhagen-Oebelitz konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Millienhagen-Oebelitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Millienhagen-Oebelitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Millienhagen-Oebelitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Millienhagen-Oebelitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 427 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Millienhagen-Oebelitz hoch?

Millienhagen-Oebelitz liegt 6 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Millienhagen-Oebelitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.