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Hebesätze Mertesdorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Mertesdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Mertesdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Mertesdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 396-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Mertesdorf im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mertesdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Trier-Saarburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mertesdorf auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Mertesdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mertesdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ayl | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bescheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Beuren (Hochwald) | 380 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Damflos | 380 % | 0 Prozentpunkte | 510 % |
| Detzem | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Mertesdorf an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Mertesdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Mertesdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mertesdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mertesdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mertesdorf?
Mertesdorf setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Mertesdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Mertesdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mertesdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.