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Bayern Landkreis Aichach-Friedberg Mering

Hebesätze Mering

Landkreis Aichach-Friedberg · AGS 09771146 · 15.050 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mering, M

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mering ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Aichach-Friedberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Mering zum Landesdurchschnitt liegt

Mering liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 122-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mering nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mering, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mering 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aichach-Friedberg 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mering auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mering Grundsteuer B
Adelzhausen 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hollenbach 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Affing 370 % +10 Prozentpunkte 425 %
Aichach 350 % −10 Prozentpunkte 320 %
Eurasburg 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Mering

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Mering legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mering fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mering

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mering?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mering?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mering hoch?

Gemessen am Median Landkreis Aichach-Friedberg von 350 % liegt der Satz von Mering 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mering legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mering
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.