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Niedersachsen Landkreis Gifhorn Meinersen

Hebesätze Meinersen

Landkreis Gifhorn · AGS 03151017 · 8.294 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Meinersen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Meinersen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Meinersen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 250-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Meinersen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Meinersen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Meinersen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Gifhorn 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Meinersen auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Meinersen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Meinersen Grundsteuer B
Adenbüttel 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Hillerse 380 % 0 Prozentpunkte 490 %
Leiferde 380 % 0 Prozentpunkte 490 %
Wagenhoff 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Wahrenholz 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Meinersen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Meinersen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Meinersen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Meinersen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Meinersen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Meinersen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Meinersen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Meinersen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Gifhorn von 390 % liegt der Satz von Meinersen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Meinersen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Meinersen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.