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Hebesätze Meerane
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Meerane beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 398 % aus.
Ist der Hebesatz in Meerane hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Meerane im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 50-größte von 419 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Meerane ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Meerane | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Meerane | 398 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Zwickau | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +18 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Meerane auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Meerane liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Meerane | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Crimmitschau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Crinitzberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Dennheritz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Glauchau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hartenstein | 400 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Meerane in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Meerane nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Meerane noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Meerane aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 8.456.759 Euro | 623 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 743.685 Euro | 55 Euro |
| Grundsteuer B | 1.869.313 Euro | 138 Euro |
| Grundsteuer A | 24.178 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.567 | |
Meerane nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 623 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen liegt der Median bei 351 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Meerane
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Meerane?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Meerane?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Meerane hoch?
Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %. Meerane liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Meerane legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.