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Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Mauschbach

Hebesätze Mauschbach

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340218 · 306 Einwohner

Gewerbesteuer
421 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
353 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mauschbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 421 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 353 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 41 Prozentpunkte.

Wo Mauschbach im Vergleich steht

Der Wert von 421 % ordnet Mauschbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 5 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.182 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.651-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mauschbach ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mauschbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mauschbach 421 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mauschbach auf Platz 84, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Mauschbach liegt

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mauschbach Grundsteuer B
Althornbach 418 % −3 Prozentpunkte 512 %
Contwig 414 % −7 Prozentpunkte 480 %
Schönau (Pfalz) 405 % −16 Prozentpunkte 485 %
Bundenthal 385 % −36 Prozentpunkte 465 %
Dellfeld 385 % −36 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Mauschbach in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 421 % macht daraus 14.071,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,43 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mauschbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mauschbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mauschbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mauschbach?

In Mauschbach gilt ein Hebesatz von 421 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.071,93 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mauschbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 353 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mauschbach hoch?

Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %. Mauschbach liegt damit 41 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mauschbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mauschbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.