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Hebesätze Matzenbach
In Matzenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.
Wie Matzenbach zum Landesdurchschnitt liegt
Matzenbach liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.065-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Matzenbach im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Matzenbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kusel | 384 % | Berichtsjahr 2024 | −4 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Matzenbach auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Matzenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albessen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altenkirchen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Bedesbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 476 % |
| Börsborn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Breitenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Matzenbach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Matzenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Matzenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Matzenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Matzenbach?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Matzenbach?
500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Matzenbach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Kusel von 384 % liegt Matzenbach 4 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Matzenbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.