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Niedersachsen Landkreis Harburg Marschacht

Hebesätze Marschacht

Landkreis Harburg · AGS 03353023 · 3.989 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Marschacht ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Harburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Marschacht bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Marschacht im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Marschacht im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marschacht, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marschacht 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Harburg 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Harburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marschacht auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Marschacht liegt

Gemeinden im Landkreis Harburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marschacht Grundsteuer B
Appel 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Asendorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dohren 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Garstedt 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Halvesbostel 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Marschacht an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Marschacht selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Marschacht noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marschacht

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marschacht?

Marschacht setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marschacht?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Marschacht hoch?

Marschacht liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Harburg von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Marschacht. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Marschacht
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.