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Bayern Landkreis Donau-Ries Marktoffingen

Hebesätze Marktoffingen

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779177 · 1.308 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Marktoffingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Marktoffingen zum Landesdurchschnitt liegt

Marktoffingen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.738-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Marktoffingen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marktoffingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marktoffingen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marktoffingen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marktoffingen Grundsteuer B
Fremdingen 330 % 0 Prozentpunkte 400 %
Genderkingen 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Marxheim 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ederheim 325 % −5 Prozentpunkte 450 %
Amerdingen 320 % −10 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Marktoffingen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Marktoffingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Marktoffingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marktoffingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marktoffingen?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marktoffingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Marktoffingen hoch?

Marktoffingen liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Donau-Ries von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Marktoffingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Marktoffingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.