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Bayern Landkreis Ostallgäu Marktoberdorf

Hebesätze Marktoberdorf

Landkreis Ostallgäu · AGS 09777151 · 18.867 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marktoberdorf, St

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Marktoberdorf beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Marktoberdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Marktoberdorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 325 % kommt insgesamt 63 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Marktoberdorf vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marktoberdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marktoberdorf 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostallgäu 320 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marktoberdorf auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marktoberdorf Grundsteuer B
Biessenhofen 325 % 0 Prozentpunkte 310 %
Rückholz 325 % 0 Prozentpunkte 325 %
Aitrang 330 % +5 Prozentpunkte 410 %
Bidingen 320 % −5 Prozentpunkte 400 %
Buchloe 330 % +5 Prozentpunkte 370 %

Wie viel Gewerbesteuer in Marktoberdorf anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 325 % sind das 10.863,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Marktoberdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Marktoberdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marktoberdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marktoberdorf?

In Marktoberdorf gilt ein Hebesatz von 325 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.863,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marktoberdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 375 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Marktoberdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ostallgäu von 320 % liegt der Satz von Marktoberdorf 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Marktoberdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Marktoberdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.