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Bayern Landkreis Lichtenfels Marktgraitz

Hebesätze Marktgraitz

Landkreis Lichtenfels · AGS 09478143 · 1.169 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marktgraitz, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Marktgraitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Lichtenfels liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Marktgraitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Marktgraitz im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.826-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Marktgraitz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marktgraitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marktgraitz 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lichtenfels 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Lichtenfels mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marktgraitz auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Marktgraitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Lichtenfels mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marktgraitz Grundsteuer B
Bad Staffelstein 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hochstadt a.Main 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lichtenfels 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Marktzeuln 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Michelau i.OFr. 380 % 0 Prozentpunkte 315 %

Gewerbesteuer in Marktgraitz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Marktgraitz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Marktgraitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Marktgraitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marktgraitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marktgraitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marktgraitz?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Marktgraitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Lichtenfels von 380 % liegt Marktgraitz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Marktgraitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Marktgraitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.