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Sachsen Erzgebirgskreis Marienberg

Hebesätze Marienberg

Erzgebirgskreis · AGS 14521390 · 16.630 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marienberg, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Marienberg aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wo Marienberg im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Marienberg im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 36-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Marienberg im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marienberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marienberg 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Marienberg 390 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marienberg auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marienberg Grundsteuer B
Annaberg-Buchholz 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Aue-Bad Schlema 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Crottendorf 390 % 0 Prozentpunkte 427 %
Drebach 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Gelenau/Erzgeb. 390 % 0 Prozentpunkte 460 %

Gewerbesteuer in Marienberg an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Marienberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Marienberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marienberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marienberg?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marienberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Marienberg hoch?

Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %. Marienberg liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Marienberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Marienberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.