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Bayern Landkreis Kelheim Mainburg

Hebesätze Mainburg

Landkreis Kelheim · AGS 09273147 · 15.398 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mainburg, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mainburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Kelheim liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Mainburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mainburg im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 119-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mainburg nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mainburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mainburg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kelheim 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Kelheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mainburg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Mainburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kelheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mainburg Grundsteuer B
Abensberg 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Aiglsbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Essing 380 % 0 Prozentpunkte 550 %
Kirchdorf 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Neustadt a.d.Donau 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Mainburg

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Mainburg beschliesst

Mainburg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mainburg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainburg?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainburg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Mainburg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kelheim von 380 % liegt der Satz von Mainburg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mainburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mainburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.