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Bayern Landkreis Kitzingen Mainbernheim

Hebesätze Mainbernheim

Landkreis Kitzingen · AGS 09675144 · 2.311 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mainbernheim, St

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mainbernheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Mainbernheim zum Landesdurchschnitt liegt

Mainbernheim liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.213-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mainbernheim ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mainbernheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mainbernheim 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mainbernheim auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Mainbernheim

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mainbernheim Grundsteuer B
Buchbrunn 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Castell 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kleinlangheim 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Mainstockheim 320 % 0 Prozentpunkte 340 %
Marktbreit 320 % 0 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Mainbernheim in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mainbernheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mainbernheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainbernheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainbernheim?

Mainbernheim setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainbernheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Mainbernheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt der Satz von Mainbernheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mainbernheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mainbernheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.