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Baden-Württemberg Landkreis Tuttlingen Mahlstetten

Hebesätze Mahlstetten

Landkreis Tuttlingen · AGS 08327033 · 801 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mahlstetten setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Mahlstetten zum Landesdurchschnitt liegt

Mahlstetten liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.040-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Mahlstetten im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mahlstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mahlstetten 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tuttlingen 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mahlstetten auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mahlstetten Grundsteuer B
Balgheim 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Böttingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bubsheim 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Buchheim 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Deilingen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Mahlstetten an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Mahlstetten selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mahlstetten noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mahlstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mahlstetten?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mahlstetten?

Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Mahlstetten hoch?

Mahlstetten liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Tuttlingen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mahlstetten selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mahlstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.