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Hebesätze Luhnstedt
330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Luhnstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Luhnstedt hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Luhnstedt im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 789-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Luhnstedt im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Luhnstedt | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −6 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Luhnstedt auf Platz 59, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Luhnstedt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Luhnstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barkelsby | 330 % | 0 Prozentpunkte | 270 % |
| Borgstedt | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Bornholt | 330 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Breiholz | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Christiansholm | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Gewerbesteuer in Luhnstedt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Luhnstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Luhnstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Luhnstedt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 31.333 Euro | 83 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 3.323 Euro | 9 Euro |
| Grundsteuer B | 33.466 Euro | 89 Euro |
| Grundsteuer A | 14.607 Euro | 39 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 377 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Luhnstedt im Berichtsjahr 2024 83 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Luhnstedt liegt unter diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 377 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Luhnstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Luhnstedt?
In Luhnstedt gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Luhnstedt?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Luhnstedt hoch?
Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Luhnstedt 6 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Luhnstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.