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Niedersachsen Landkreis Lüneburg Lüdersburg

Hebesätze Lüdersburg

Landkreis Lüneburg · AGS 03355021 · 654 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lüdersburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Lüdersburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lüdersburg im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 872-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Lüdersburg im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lüdersburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lüdersburg 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüneburg 390 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 43 Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lüdersburg auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Lüdersburg liegt

Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lüdersburg Grundsteuer B
Hittbergen 350 % 0 Prozentpunkte 415 %
Mechtersen 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Reinstorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wittorf 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Barum 340 % −10 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Lüdersburg an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Lüdersburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lüdersburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lüdersburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lüdersburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lüdersburg?

Lüdersburg setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lüdersburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Lüdersburg liegt 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lüdersburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lüdersburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.