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Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Ludwigsburg

Hebesätze Ludwigsburg

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118048 · 93.509 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ludwigsburg, Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ludwigsburg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Ludwigsburg im Vergleich steht

Der Wert von 385 % ordnet Ludwigsburg im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 144 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 955 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 11-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ludwigsburg im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ludwigsburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ludwigsburg 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ludwigsburg auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ludwigsburg Grundsteuer B
Remseck am Neckar 385 % 0 Prozentpunkte 480 %
Benningen am Neckar 390 % +5 Prozentpunkte 430 %
Ditzingen 380 % −5 Prozentpunkte 360 %
Gemmrigheim 390 % +5 Prozentpunkte 400 %
Hemmingen 380 % −5 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Ludwigsburg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 385 % macht daraus 12.868,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ludwigsburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ludwigsburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ludwigsburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ludwigsburg?

Der Hebesatz liegt bei 385 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.868,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ludwigsburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 445 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ludwigsburg hoch?

Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %. Ludwigsburg liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ludwigsburg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ludwigsburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.