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Hessen Landkreis Bergstraße Lorsch, Karolingerstadt

Hebesätze Lorsch, Karolingerstadt

Landkreis Bergstraße · AGS 06431016 · 14.012 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
695 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lorsch, Karolingerstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 695 %. Der Median Landkreis Bergstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Lorsch, Karolingerstadt im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Lorsch, Karolingerstadt im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 111-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lorsch, Karolingerstadt vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lorsch, Karolingerstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lorsch, Karolingerstadt 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bergstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lorsch, Karolingerstadt auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Lorsch, Karolingerstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lorsch, Karolingerstadt Grundsteuer B
Abtsteinach 400 % −20 Prozentpunkte 600 %
Biblis 400 % −20 Prozentpunkte 575 %
Groß-Rohrheim 400 % −20 Prozentpunkte 420 %
Einhausen 395 % −25 Prozentpunkte 595 %
Bensheim 390 % −30 Prozentpunkte 620 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lorsch, Karolingerstadt anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lorsch, Karolingerstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lorsch, Karolingerstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lorsch, Karolingerstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lorsch, Karolingerstadt?

Lorsch, Karolingerstadt setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lorsch, Karolingerstadt?

695 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lorsch, Karolingerstadt hoch?

Lorsch, Karolingerstadt liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bergstraße von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lorsch, Karolingerstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lorsch, Karolingerstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.