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Hebesätze Abtsteinach
Abtsteinach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Bergstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Abtsteinach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Abtsteinach im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 401-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Abtsteinach nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Abtsteinach | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bergstraße | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Abtsteinach auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Abtsteinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Biblis | 400 % | 0 Prozentpunkte | 575 % |
| Groß-Rohrheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Einhausen | 395 % | −5 Prozentpunkte | 595 % |
| Bensheim | 390 % | −10 Prozentpunkte | 620 % |
| Grasellenbach | 390 % | −10 Prozentpunkte | 470 % |
Ein Rechenbeispiel für Abtsteinach
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Abtsteinach nachzulesen ist
Abtsteinach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Abtsteinach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Abtsteinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Abtsteinach?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Abtsteinach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 600 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Abtsteinach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bergstraße von 380 % liegt Abtsteinach 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Abtsteinach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.