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Hebesätze Lohmen
Lohmen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 260 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 110 Prozentpunkte.
Was der Wert für Lohmen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Lohmen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 260 % kommt insgesamt 3 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 4 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 319-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lohmen vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lohmen | 260 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rostock | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −110 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −120 Prozentpunkte |
Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lohmen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Lohmen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lohmen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Zarnewanz | 280 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
| Blankenhagen | 300 % | +40 Prozentpunkte | 350 % |
| Börgerende-Rethwisch | 300 % | +40 Prozentpunkte | 325 % |
| Cammin | 300 % | +40 Prozentpunkte | 350 % |
| Carinerland | 300 % | +40 Prozentpunkte | 300 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lohmen anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 260 % sind das 8.690,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.011,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lohmen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lohmen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Lohmen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 7.599.106 Euro | 9.336 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.022.957 Euro | 1.257 Euro |
| Grundsteuer B | 106.625 Euro | 131 Euro |
| Grundsteuer A | 26.018 Euro | 32 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 814 | |
Je Einwohner flossen Lohmen im Berichtsjahr 2024 9.336 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 814 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lohmen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lohmen?
260 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 8.690,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lohmen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lohmen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Lohmen liegt 110 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Lohmen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.