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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Lohe-Rickelshof

Hebesätze Lohe-Rickelshof

Kreis Dithmarschen · AGS 01051069 · 2.095 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lohe-Rickelshof gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Lohe-Rickelshof im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Lohe-Rickelshof im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 208-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lohe-Rickelshof ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lohe-Rickelshof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lohe-Rickelshof 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lohe-Rickelshof auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Lohe-Rickelshof mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lohe-Rickelshof Grundsteuer B
Albersdorf 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Arkebek 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hemmingstedt 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Osterrade 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wesseln 370 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Lohe-Rickelshof in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Lohe-Rickelshof beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lohe-Rickelshof nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lohe-Rickelshof noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lohe-Rickelshof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lohe-Rickelshof?

Lohe-Rickelshof setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lohe-Rickelshof?

Lohe-Rickelshof setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lohe-Rickelshof hoch?

Gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt der Satz von Lohe-Rickelshof 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lohe-Rickelshof legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lohe-Rickelshof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.