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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Albersdorf

Hebesätze Albersdorf

Kreis Dithmarschen · AGS 01051001 · 3.784 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Albersdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Albersdorf hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Albersdorf im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 123-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Albersdorf im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Albersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Albersdorf 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Albersdorf auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Albersdorf liegt

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Albersdorf Grundsteuer B
Arkebek 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hemmingstedt 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Lohe-Rickelshof 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Osterrade 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wesseln 370 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Albersdorf an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Albersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Albersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Albersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Albersdorf?

In Albersdorf gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Albersdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Albersdorf hoch?

Albersdorf liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Albersdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Albersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.