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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Löwenstedt

Hebesätze Löwenstedt

Kreis Nordfriesland · AGS 01054079 · 700 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Löwenstedt beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Löwenstedt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Löwenstedt im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 551-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Löwenstedt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löwenstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löwenstedt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löwenstedt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Löwenstedt liegt

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löwenstedt Grundsteuer B
Bargum 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Behrendorf 380 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bondelum 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Drelsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Emmelsbüll-Horsbüll 380 % 0 Prozentpunkte 250 %

Gewerbesteuer in Löwenstedt an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Löwenstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Löwenstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löwenstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löwenstedt?

Löwenstedt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löwenstedt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Löwenstedt hoch?

Löwenstedt liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Nordfriesland von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Löwenstedt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Löwenstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.