Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Oberhavel Löwenberger Land

Hebesätze Löwenberger Land

Landkreis Oberhavel · AGS 12065198 · 8.725 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Löwenberger Land gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Oberhavel liegt bei 321 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Löwenberger Land bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Löwenberger Land im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 89-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Löwenberger Land im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löwenberger Land, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löwenberger Land 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberhavel 321 % Berichtsjahr 2024 −1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löwenberger Land auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Löwenberger Land

Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löwenberger Land Grundsteuer B
Fürstenberg/Havel 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Oberkrämer 321 % +1 Prozentpunkte 350 %
Hohen Neuendorf 325 % +5 Prozentpunkte 400 %
Kremmen 315 % −5 Prozentpunkte 360 %
Mühlenbecker Land 325 % +5 Prozentpunkte 375 %

Gewerbesteuer in Löwenberger Land an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Löwenberger Land selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Löwenberger Land noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löwenberger Land

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löwenberger Land?

Löwenberger Land setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löwenberger Land?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Löwenberger Land hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Oberhavel von 321 % liegt Löwenberger Land 1 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Löwenberger Land legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Löwenberger Land
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.