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Hebesätze Löhma
Löhma setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Löhma bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Löhma im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 482-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Löhma nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Löhma | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Orla-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löhma auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Löhma liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Löhma | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bodelwitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Dittersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Döbritz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Geroda | 395 % | 0 Prozentpunkte | 422 % |
| Gertewitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Ein Rechenbeispiel für Löhma
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Löhma legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Löhma fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löhma
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löhma?
In Löhma gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löhma?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Löhma hoch?
Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %. Löhma liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Löhma durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.