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Hebesätze Loddin
In Loddin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Loddin hoch?
89 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 381 % fest. Damit liegt Loddin im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 248-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Loddin im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Loddin | 381 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −9 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Loddin auf Platz 34, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Loddin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bargischow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Benz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Daberkow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Garz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Grambow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
Gewerbesteuer in Loddin an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 381 %, also 12.734,93 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Loddin nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Loddin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Loddin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Loddin aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 714.018 Euro | 819 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 65.592 Euro | 75 Euro |
| Grundsteuer B | 225.048 Euro | 258 Euro |
| Grundsteuer A | 2.462 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 872 | |
Loddin nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 819 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 872 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Loddin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Loddin?
Loddin setzt 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.734,93 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Loddin?
Die Grundsteuer B liegt bei 427 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Loddin hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Loddin liegt 9 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Loddin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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