Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Lippersdorf-Erdmannsdorf

Hebesätze Lippersdorf-Erdmannsdorf

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074053 · 445 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
422 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
313 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lippersdorf-Erdmannsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 422 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Lippersdorf-Erdmannsdorf im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Lippersdorf-Erdmannsdorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 387-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lippersdorf-Erdmannsdorf vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lippersdorf-Erdmannsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lippersdorf-Erdmannsdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lippersdorf-Erdmannsdorf auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lippersdorf-Erdmannsdorf Grundsteuer B
Albersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Altenberga 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Klosterlausnitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bobeck 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bremsnitz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lippersdorf-Erdmannsdorf anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lippersdorf-Erdmannsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lippersdorf-Erdmannsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lippersdorf-Erdmannsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lippersdorf-Erdmannsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lippersdorf-Erdmannsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 422 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lippersdorf-Erdmannsdorf hoch?

Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %. Lippersdorf-Erdmannsdorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lippersdorf-Erdmannsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lippersdorf-Erdmannsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.