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Hebesätze Linsengericht
Linsengericht setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Wie Linsengericht zum Landesdurchschnitt liegt
Linsengericht liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 178-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Linsengericht im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Linsengericht | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Main-Kinzig-Kreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linsengericht auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Linsengericht liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Linsengericht | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Nidderau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 690 % |
| Rodenbach | 390 % | 0 Prozentpunkte | 690 % |
| Brachttal | 385 % | −5 Prozentpunkte | 540 % |
| Ronneburg | 395 % | +5 Prozentpunkte | 700 % |
| Jossgrund | 380 % | −10 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Linsengericht an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Linsengericht selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Linsengericht noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linsengericht
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linsengericht?
Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linsengericht?
Linsengericht setzt die Grundsteuer B auf 495 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Linsengericht hoch?
Im Vergleich zum Median Main-Kinzig-Kreis von 390 % liegt Linsengericht genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Linsengericht durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.