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Niedersachsen Landkreis Nienburg (Weser) Linsburg

Hebesätze Linsburg

Landkreis Nienburg (Weser) · AGS 03256020 · 982 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Linsburg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Wo Linsburg im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Linsburg im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 744-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Linsburg vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Linsburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Linsburg 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nienburg (Weser) 398 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linsburg auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Linsburg Grundsteuer B
Haßbergen 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Nienburg (Weser) 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Rohrsen 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Steimbke 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Stöckse 420 % 0 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Linsburg anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Linsburg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Linsburg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linsburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linsburg?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linsburg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Linsburg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nienburg (Weser) von 398 % liegt der Satz von Linsburg 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Linsburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Linsburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.