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Hebesätze Linden
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Linden beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Gießen liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Linden bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Linden im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 123-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Linden im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Linden | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gießen | 420 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Landkreis Gießen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linden auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Linden
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Linden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Heuchelheim a. d. Lahn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Pohlheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Langgöns | 370 % | −10 Prozentpunkte | 365 % |
| Wettenberg | 390 % | +10 Prozentpunkte | 420 % |
| Allendorf (Lumda) | 400 % | +20 Prozentpunkte | 690 % |
Gewerbesteuer in Linden an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Linden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Linden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linden?
In Linden gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linden?
365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Linden hoch?
Gemessen am Median Landkreis Gießen von 420 % liegt der Satz von Linden 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Linden per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.