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Hessen Landkreis Gießen Heuchelheim a. d. Lahn

Hebesätze Heuchelheim a. d. Lahn

Landkreis Gießen · AGS 06531007 · 7.945 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heuchelheim a. d. Lahn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Gießen liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Heuchelheim a. d. Lahn zum Landesdurchschnitt liegt

Heuchelheim a. d. Lahn liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 215-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Heuchelheim a. d. Lahn nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heuchelheim a. d. Lahn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heuchelheim a. d. Lahn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Gießen 420 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Gießen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heuchelheim a. d. Lahn auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Heuchelheim a. d. Lahn

Gemeinden im Landkreis Gießen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heuchelheim a. d. Lahn Grundsteuer B
Linden 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Pohlheim 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Langgöns 370 % −10 Prozentpunkte 365 %
Wettenberg 390 % +10 Prozentpunkte 420 %
Allendorf (Lumda) 400 % +20 Prozentpunkte 690 %

Ein Rechenbeispiel für Heuchelheim a. d. Lahn

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Heuchelheim a. d. Lahn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Heuchelheim a. d. Lahn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heuchelheim a. d. Lahn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heuchelheim a. d. Lahn?

Heuchelheim a. d. Lahn setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heuchelheim a. d. Lahn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heuchelheim a. d. Lahn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Gießen von 420 % liegt Heuchelheim a. d. Lahn 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heuchelheim a. d. Lahn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.