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Hebesätze Lindau
Für Lindau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Wo Lindau im Vergleich steht
Der Wert von 310 % ordnet Lindau im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 295-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lindau vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lindau | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindau auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Lindau liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lindau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arpsdorf | 310 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brammer | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Brinjahe | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Brodersby | 310 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Damp | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lindau anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lindau und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lindau ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Lindau tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 634.745 Euro | 447 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 103.113 Euro | 73 Euro |
| Grundsteuer B | 164.506 Euro | 116 Euro |
| Grundsteuer A | 49.919 Euro | 35 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.420 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Lindau im Berichtsjahr 2024 447 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Lindau liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindau?
310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindau?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Lindau hoch?
Lindau liegt 26 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Lindau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.