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Brandenburg Landkreis Oberhavel Liebenwalde

Hebesätze Liebenwalde

Landkreis Oberhavel · AGS 12065193 · 4.458 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Liebenwalde, Stadt

Gewerbesteuer
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
200 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Liebenwalde ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Oberhavel liegt bei 321 %, die Differenz beträgt 71 Prozentpunkte.

Wie Liebenwalde bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Liebenwalde im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 250 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 2 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 130-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Liebenwalde nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Liebenwalde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Liebenwalde 250 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberhavel 321 % Berichtsjahr 2024 −71 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −130 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Liebenwalde auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Liebenwalde liegt

Gemeinden im Landkreis Oberhavel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Liebenwalde Grundsteuer B
Glienicke/Nordbahn 300 % +50 Prozentpunkte 400 %
Gransee 300 % +50 Prozentpunkte 390 %
Schönermark 300 % +50 Prozentpunkte 390 %
Sonnenberg 300 % +50 Prozentpunkte 450 %
Zehdenick 300 % +50 Prozentpunkte 340 %

Ein Rechenbeispiel für Liebenwalde

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 250 % ergibt das 8.356,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.345,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Liebenwalde legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Liebenwalde fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Liebenwalde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Liebenwalde?

Der Hebesatz liegt bei 250 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 8.356,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Liebenwalde?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Liebenwalde hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Oberhavel von 321 % liegt Liebenwalde 71 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Liebenwalde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Liebenwalde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.