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Baden-Württemberg Landkreis Reutlingen Lichtenstein

Hebesätze Lichtenstein

Landkreis Reutlingen · AGS 08415092 · 9.309 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lichtenstein beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Lichtenstein bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lichtenstein im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 285-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lichtenstein nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lichtenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lichtenstein 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Reutlingen 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lichtenstein auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Lichtenstein

Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lichtenstein Grundsteuer B
Engstingen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Gomadingen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hayingen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hohenstein 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pfronstetten 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Lichtenstein

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Lichtenstein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lichtenstein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lichtenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lichtenstein?

Lichtenstein setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lichtenstein?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lichtenstein hoch?

Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 %. Lichtenstein liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lichtenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lichtenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.