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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Lengenbostel

Hebesätze Lengenbostel

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357034 · 493 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lengenbostel beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Lengenbostel im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Lengenbostel im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 916-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lengenbostel vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lengenbostel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lengenbostel 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lengenbostel auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Lengenbostel liegt

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lengenbostel Grundsteuer B
Fintel 420 % 0 Prozentpunkte 550 %
Groß Meckelsen 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Helvesiek 420 % 0 Prozentpunkte 550 %
Hemslingen 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Klein Meckelsen 420 % 0 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lengenbostel anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lengenbostel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lengenbostel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lengenbostel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lengenbostel?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lengenbostel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lengenbostel hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt der Satz von Lengenbostel 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lengenbostel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lengenbostel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.