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Bayern Landkreis Straubing-Bogen Leiblfing

Hebesätze Leiblfing

Landkreis Straubing-Bogen · AGS 09278146 · 4.345 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Leiblfing gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Straubing-Bogen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Leiblfing zum Landesdurchschnitt liegt

Leiblfing liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 63 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 325 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 675-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Leiblfing im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Leiblfing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Leiblfing 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Straubing-Bogen 350 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leiblfing auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Leiblfing Grundsteuer B
Geiselhöring 325 % 0 Prozentpunkte 340 %
Aiterhofen 330 % +5 Prozentpunkte 330 %
Hunderdorf 330 % +5 Prozentpunkte 330 %
Kirchroth 330 % +5 Prozentpunkte 250 %
Niederwinkling 320 % −5 Prozentpunkte 320 %

Was die Gewerbesteuer in Leiblfing konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 325 % Hebesatz sind 10.863,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Leiblfing, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Leiblfing noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leiblfing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leiblfing?

Der Hebesatz liegt bei 325 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.863,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leiblfing?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Leiblfing hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Straubing-Bogen von 350 % liegt Leiblfing 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Leiblfing durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Leiblfing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.