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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Lehrensteinsfeld

Hebesätze Lehrensteinsfeld

Landkreis Heilbronn · AGS 08125057 · 2.642 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lehrensteinsfeld beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Lehrensteinsfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lehrensteinsfeld im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 815-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lehrensteinsfeld ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lehrensteinsfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lehrensteinsfeld 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lehrensteinsfeld auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lehrensteinsfeld

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lehrensteinsfeld Grundsteuer B
Lauffen am Neckar 365 % 0 Prozentpunkte 410 %
Bad Friedrichshall 360 % −5 Prozentpunkte 440 %
Brackenheim 370 % +5 Prozentpunkte 420 %
Gemmingen 370 % +5 Prozentpunkte 390 %
Hardthausen am Kocher 360 % −5 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Lehrensteinsfeld in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lehrensteinsfeld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lehrensteinsfeld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lehrensteinsfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lehrensteinsfeld?

In Lehrensteinsfeld gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lehrensteinsfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lehrensteinsfeld hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 363 %. Lehrensteinsfeld liegt 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lehrensteinsfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lehrensteinsfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.